Ihre Vorteile auf einen Blick:
Automatischer Wechselwirkungs-Check:
Durch Medikamentenverordnungen von mehreren Ärzten für einen Patienten können sich Überschneidungen und Wechselwirkungen ergeben, die für den Patienten und die Ärzte nicht offensichtlich sind. Durch die Erfassung Ihrer Medikation können wir Mehrfachwirkungen und unerwünschte Wirkungen von Medikamenten untereinander erkennen. Wir nehmen dann mit den verordnenden Ärzten Kontakt auf, um eine bestmögliche Arzneimitteltherapie zu erreichen.
Ihre Stammmedikation - bei uns zu Hause:
Sicher ist Ihnen das auch schon passiert: Sie stehen in der Apotheke und dieser komische Name des Arzneimittels, das Sie immer einnehmen ist Ihnen auf einmal entfallen. Mit Ihrer Kundenkarte finden wir Ihre Stammmedikation sofort.
Quittungsdruck für Krankenkasse und Finanzamt:
Ersparen Sie sich das lästige Sammeln Ihrer Quittungen (mit Namenszug) um diese dann irgendwann bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Wir drucken Ihnen am Jahresende Ihre Aufstellung aus. Damit sind Sie bestens für den Termin bei Iherer Krankenkasse und Ihrem Finanzamt gerüstet.
Status der Zuzahlungsbefreiung bekannt:
Sind Sie von der Zuzahlung befreit kreuzt Ihr Arzt das auf dem Rezept meistens richtig an. In einigen Fällen kann es jedoch passieren, dass das Kreuz ausversehen an falscher Stelle gesetzt wurde. Zeigen Sie uns einmalig Ihren Befreiungsausweis - in Kombination mit Ihrer Kundenkarten wissen wir sofort über Ihren Zuzahlungsstatus bescheid.
Kundenspezialitäten:
Mit Ihrer Kundenkarte können wir noch individueller auf Sie eingehen. Wir können z.B. individuelle Merkmale wie Allergien hinterlegen. Damit ist sichergestellt, dass wir für Sie immer Produkte heraussuchen, die sich mit Ihren Bedürfnissen decken, ohne dass Sie diese jedesmal benennen müssen.
3% Sofortrabatt auf die nicht-verschreibungspflichtigen Produkte:
Ein kleines Bonbon für treue Kunden darf natürlich nicht fehlen. Gerne ziehen wir für unsere Kundenkartenkunden 3% Sofortrabatt vom Einkauf ab. Dieser Rabatt ist gültig für alle frei verkäuflichen Waren und Arzneimittel (z.B. Kamillan), sowie für alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (z.B. Aspirin).
Ausgenommen von diesem Rabatt sind Zuzahlungen und Eigenanteile für verschreibungspflichtige Produkte.